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02.05.2018
Studien und Berichte über Infraschall - Eine Aufarbeitung
Autoren: Prof. i. R. Dr. Henning Müller zum Hagen, Dipl.-Physiker und Dipl.-Ing. Gerhard Artinger, VDI
Technisch und faktisch überprüft vom: GuSZ – Gutachter u. Sachverständigen Zentrum für Umwelt-Messung GmbH
Bei der Diskussion über den Infraschall von Windrädern und deren Auswirkungen werden vielfach Studien und Berichte aus dem Ausland zitiert. Wesentliche Inhalte der letzten Studien aus Canada, USA und Australien werden in diesem Beitrag zusammengefasst.
Ziel dieser Ausarbeitung ist ebenfalls, die Zusammenhänge möglichst anschaulich darzustellen, damit die Nicht-Schall-Experten sich ebenfalls eine Meinung bilden können.
Zusammenfassung
Von Windkraftanlagen wird zweifelsfrei Infraschall und tieffrequenter Schall emittiert, der sich von sonstigem Infraschall und tieffrequentem Schall (z.B. Wind) erheblich unterscheidet. Dies gilt insbesondere für die neuen Anlagen der 2 bis 3 Megawatt Klasse (150 bis 200 m hoch).
Tieffrequenter Lärm führt bei einem nicht geringen Prozentsatz der Bevölkerung zu einer Belastung (geschätzt 10 bis 30 %, bei einem Abstand von bis zu 2.000 Metern). Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Windkraftanlagen durch ihre Schallemissionen zu gesundheitlichen Störungen geführt haben. Die Wirkung kann schon eintreten, wenn die Anhaltswerte nach der DIN 45680 noch unterschritten werden.
Die tieffrequenten Anteile werden durch die bisher angewendeten Mess- und Auswertemethoden unterdrückt oder gar nicht erfasst. Die benutzte Terz- bzw. Oktav-Analyse mittelt einzelne Frequenzspitzen weg. Der zur Bewertung herangezogene Außen-Schallspiegel ignoriert die Hauptbelastung bei Betroffenen. Der tieffrequente Schall dringt in die Innenräume. Er kann durch Schallreflexionen und Überlagerungen sogar örtlich zu überhöhten Schalldruckwerten führen. Die andauernde Einwirkung auf den Menschen stört insbesondere den Schlaf.
Spitzen der Einzelfrequenzen heben sich deutlich um mehr als 10 dB vom Grundgeräusch ab. Tonale Anteile (Frequenzspitzen) im Schallspektrum wirken dabei störender und schädlicher als breitbandiges Rauschen.
Es ist davon auszugehen, dass ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Schallemissionen der Windkraftanlagen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anwohnern besteht. Die Beschwerden nehmen in der Regel mit der Entfernung ab.
Das für die Schallausbreitung benutzte Berechnungsmodell nach DIN 9613-2, das nur für Anlagen bis zu einer Höhe von 30 Meter zu zuverlässigen Aussagen führt, ist für die Windkraftanlagen nicht geeignet. Die Schallausbreitung wird dadurch fehlerhaft berechnet, die tatsächlichen Schallimmissionswerte sind höher als die berechneten.
Berücksichtigt man die tatsächlichen Randbedingungen (Höhe, atmosphärische Stabilität, Luftschalldämpfungswerte) müssten für heutige Anlagen folgende Abstände festgelegt werden:
Reines Wohngebiet: 35 dBA, 4,5 km
Allgemeines Wohngebiet: 40 dBA, 2,3 km
Mischgebiet: 45 dBA, 1,1 km
Die z.B. in den Erlassen in Baden-Württemberg festgelegten Abstände zu Einzelhäusern von 390 Metern und zur Wohnbebauung von 700 Metern sind bei weitem zu gering. Ferner stellt sich die Frage, ob es rechtlich und moralisch haltbar ist, dass ein Unterschied zwischen Wohnbebauung und Einzelhäusern gemacht wird.
Windkraftanlagen dürfen nur in angemessener Entfernung zu Wohnhäusern aufgestellt werden. Die 10 H Regel ist ein Anhalt. Mindestabstände für Windkraftanlagen zu Wohngebäuden ist gleich Gesamthöhe der Windkraftanlagen mal 10.
Die ausführliche Aufarbeitung finden Sie als PDF-Datei unten auf unserer Seite Wissenswertes / Auswirkungen auf den Menschen.
Admin - 13:45:27 @
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