14.06.2018
Neue Schallprognosen erfordern landesweite Lösungen auf Bundesebene
Der Lärm von geplanten Windkraftanlagen, den Anwohner zu erwarten haben, wird seit Februar dieses Jahres neu berechnet. Besonders betrifft dies den Nachtbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr.
Aufgrund neuer Berechnungsmethoden wird es für Betreiber schwieriger, in dieser Zeit die Richtwerte der Technischen Anleitung Luft einzuhalten.
Bundesweit wird von Fachleuten erwartet, dass Betreiber ihre Anlagen daher künftig in größerem Abstand zu Wohnanlagen bauen werden. Davon zeigten sich auch die Experten bei der am 12.Juni2017 stattgefundenen Veranstaltung der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien im schleswig-holsteinischen Flintbek überzeugt.
Auslöser für das neue Berechnungsverfahren ist eine Studie des Landes Nordrhein-Westfalen, die nachwies, dass die Immissionswerte von den jetzt höheren Windrädern im Betrieb systematisch höher sind, als zuvor berechnet. Eine entsprechende Geräuschüberprüfung des Landes Schleswig-Holstein hatte im Echtbetrieb die Studie bestätigt:
Die tatsächliche Geräuschbelastung für Anwohner ist bei hohen Anlagen weitaus größer als prognostiziert.
Der Grund liegt in der alten Berechnungsmethode, die sich an alten, viel niedrigeren Anlagen orientiert. Die mittlerweile über 150 m Nabenhöhe und weitaus größeren Rotoren erreichen Geschwindigkeiten von ca. 300 km in der Stunde und damit höhere Dezibel-Werte.
So fordert die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK), in den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA), dass gemäß dem Vorsorgegrundsatz nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG eine dem Stand der Technik entsprechende Emissionsminderung stattzufinden hat.
Die Fortentwicklung der akustischen Kenntnisse veranlasste die LAI zur Herausgabe der Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von bestimmten Anlagentypen, da diese wegen ihrer akustischen Besonderheiten nicht sachgerecht durch die Vorgaben der TA Lärm erfasst werden.
Wesentlicher Inhalt der LAI-Hinweise ist die Empfehlung, ein neues Berechnungsverfahren (Interimsverfahren) zur Prognose der Lärmimmission einer Windkraftanlage heranzuziehen, weil die bisher gebräuchliche DIN ISO 9613-2 für über 100 Meter hohe Windkraftanlagen die Schallausbreitung nur ungenau vorhersagt. Eine Schallprognose ist Bestandteil jedes Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Ziel ist es, die Anforderungen der TA Lärm an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von WKA mit einer vorläufigen Anpassung des Prognosemodells auf Basis neuerer Erkenntnisse im Einzelfall umzusetzen.
Das neue Interims-Schallprognoseverfahren gemäß den LAI-Hinweisen hat zwar keine Auswirkungen auf bereits genehmigte Windkraftanlagen, kann aber durchaus die Planung neuer WKA verhindern.
Admin - 16:51:45 @