01.06.2018
Die EEG-Tricksereien in einem Rechtsstaat
Ein Beitrag über die windigen Geschäfte in einer Branche, die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wesentlich an der Wandlung der Demokratie zu einer Lobbykratie beteiligt war und ist. Die nicht nur die Nutzung vermeintlicher sogenannter „Gesetzeslücken“ stillschweigend hinnimmt, sondern der es offensichtlich gelungen ist, das federführende Bundeswirtschaftsministerium seit der Jahreswende 2013/2014 ebenso mundtot zu machen. Trotz detaillierter Kenntnis über die Manipulationspraxis vieler Windkraftbetreiber im Umgang mit dem „Referenzertragsmodell“. Ein System, das maßgeblich und entscheidend für die in der Regel Zwanzig Jahre andauernde Förderung ist, die alle Stromzahler zu bezahlen haben. Zur Zeit sind dies pro Jahr mehr als 25 Milliarden EURO, die somit in den Taschen aller Windkraft-Betreiber landen.
Windkraftbetreiber, die, so zu sehen am Beispiel EWS, aus fadenscheinigen Gründen nicht bereit sind, ihre Zahlen und Verträge den betroffenen Bürger/innen gegenüber offenzulegen. Denjenigen also, zu deren Lasten bei Lebensqualität und Gesundheit sie ihre Geschäfte betreiben und denen sie ihr auf Jahrzehnte abgesichertes Einkommen verdanken.
„Warum stehen heute, ausgerechnet bei Wind, die Räder still?“ Diese Frage hat sich manch einer, mit Blick auf Windräder, die angeblich dauerhaft Tausende von Haushalten zu versorgen imstande sind, schon gestellt. Bislang und vielfach erfolgt dann der Hinweis auf eine unzureichende Infrastruktur zur Abnahme des Stroms ins Stromnetz. Was auch stimmt, was aber in keiner Weise dazu beiträgt, dass damit den Tricksereien, die das EEG den Betreibern ermöglicht, ein Riegel vorgeschoben wäre. Das Gegenteil ist der Fall.
Wie ist es möglich, dass man von „Schlupflöchern“ eines Gesetzes spricht? Einem Gesetz, das vielfach bestehendes Recht außer Kraft setzt und so dem physikalischen Irr- und Schwachsinn Bahn bricht, aber mit Sicherheit nicht zum Ziel hatte, eigentlich strafbares Handeln in einer Branche zu legalisieren. Oder doch? Denn immerhin gibt es ihn noch, den Paragraphen 263 des Strafgesetzbuchs, der sich mit dem Betrug befasst.
Lesen Sie hierzu den Artikel „Die windigen Geschäfte mit der Ökostrom-Förderung“ des Hamburger Abendblatts vom Herbst vergangenen Jahres, der nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat und der ein bezeichnendes Bild auf die Praktiken in einer Branche wirft, die mit den Schlagworten Energiewende, Ökostrom, Angst und Klimarettung ihr Milliarden-Geschäftsmodell auf Kosten aller Stromkunden und zu Lasten von Gesundheit, Natur, Umwelt und Kultur betreibt.
Admin - 12:48:28 @