15.06.2018
Bürgerbegehren abgewiesen – Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.
Dass vor und bei der Errichtung von WKA in sogenannten „Windparks“ von Halbwahrheiten, Falschbehauptungen bis zu handfesten Lügen das Spektrum aller „Hilfsmaßnahmen“ abgegriffen wird, um an die Fleischtöpfe der Stromzahler zu gelangen, gehört wohl mittlerweile zum üblichen üblen und überhaupt nicht guten, aber von nicht wenigen Windkraft-Interessierten gepflegten Ton. Tricksereien sind da wohl eher Garnierungen für ein lustiges Augenzwinkern in diesen Kreisen, frei nach der Geschichte vom Hasen und Igel.
Und so wurde der eigentlich für den 7. Juni vorgesehene Termin zur Gemeinderatssitzung des Böllener Gemeindeparlaments vermutlich „rein zufällig“, wohlbegründet und ganz nebenbei auf genau eine Woche später vertagt. Einen Beschlussvorschlag für die Sitzung gab es natürlich auch schon längst, genau seit dem 25.Mai 2018. Demzufolge wird „das Bürgerbegehren zu geplanten Windkraftanlagen vom 17.04.2018 für unzulässig erklärt“.
Um es vorwegzunehmen, das Bürgerbegehren wurde, nicht so gänzlich überraschend, durch den Gemeinderat abgelehnt, der herbeigeeilte Investor EWS bedankte sich noch einmal für das wiederholt „gezeigte Vertrauen durch den Gemeinderat“.
Soweit, so wenig gut in der Sache für alle die, die sich bei der bisherigen von EWS und den beteiligten Kommunen gezeigten intransparenten Vorgehensweise schon hinters Licht geführt sahen und sehen dürfen. Für den Unkundigen ist eine solche Terminverschiebung natürlich kein Grund zum Misstrauen und für schlimme Gedanken. Wären da nicht diese Fristen, bei denen schon so manchem Betroffenen die Freude im Streit restlos verloren gegangen ist. Wir werden am Schluss des Beitrags darauf zurückkommen.
Was war passiert? Der Bürgermeister dieses kleinen „gallischen Dorfes“, übrigens der kleinsten Gemeinde Baden-Württembergs, hatte eine Idee. Ob es eine gute war, lässt sich heute noch nicht sagen, da die Geschichte, so sieht es aus, auch nach dieser abgewiesenen Aufmüpfigkeit ewig Aufsässiger wohl doch noch kein Ende gefunden hat. Denn die Idee, sich einen Rechtsanwalt in die Runde der Gemeinderäte zu holen und diesen anstatt eines Gemeindevertreters auftreten zu lassen, hat nachhaltige Spuren hinterlassen.
Die Vorgehensweise und Argumentation des Herrn Rechtsanwalt Dr. Schöneweiß ist bei vielen Beobachtern nicht mehr völlig unbekannt und überraschend. Denn er blieb sich treu, der Herr Dr. Schöneweiß. Nach dem Motto weniger rechtliche Erläuterungen, dafür massive ultimative Maßgaben für die folgende Abstimmung den Gemeinderäten für die anstehende Abstimmung mit auf den Weg geben. Zementiert und untermauert mit dem Wort „müssen“. Wörtlich: „Die Zustimmung (für das Bürgerbegehren) bringt nichts. Sie müssen das Bürgerbegehren ablehnen“.
Derartige Unsäglichkeiten, wie zuvor die in Zell und dem Kleinen Wiesental mehrfach geäußerte Darstellung, dass „der Vertrag nicht gekündigt werden kann“, gehörten auch in Böllen zum treffsicheren Standardrepertoire des Herrn Rechtsanwalt, bei dessen Worten sich einigen Zuhörern die Frage förmlich aufdrängte: Für wen spricht der Herr Rechtsanwalt hier eigentlich?
Womit sich das Entsetzen weiterhin nicht in Grenzen, sondern auf dem gewohnt hohen Niveau nach dessen Ansprachen hält. Wird hier doch mit ungeheuerlichem Nachdruck der Willensbildung eines seiner freien Meinungsformung und seinem Gewissen verpflichteten Volksvertreters auf die Sprünge geholfen. Worüber vielleicht oder sogar hoffentlich einmal an anderer Stelle nachgedacht und diskutiert wird. Wer weiß?
Nebenbei, mit Blick auf den anwesenden Sprecher der Bürgerinitiative SchwarzwaldGegenwind, bekam dann auch der noch sein Fett weg. „Die BI wurde eben zu spät gegründet“. Möglicherweise erübrigt sich die Frage, ob bei dieser Bemerkung auch eine gewisse Häme zu hören war. Oder hätte es eher heißen sollen: Bätsch, die Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte waren schon vorher eingewickelt worden?
Allerdings stellt sich mit Sicherheit die Frage, ob sowohl der Herr Rechtsanwalt , wie auch der Herr Bürgermeister die parlamentarischen und damit auch die demokratischen Grundprinzipien umrissen haben. Voraussetzen darf man dies bei beiden, bezweifeln allerdings auch.
Die Gemeindevertreter hingegen sollten sich als Bollwerk unserer Verfassung verstehen, als Rechtewahrer der Bevölkerung, die ihre Entscheidungen nicht aufgrund eigener Neigungen durchsetzen oder denen das Mäntelchen nur vermeintlicher Objektivität übergezogen wurde, sondern die ihr Votum nach sachbezogener Abwägung zu treffen haben, was Wissen und Gewissen voraussetzt.
Diese Einsicht hat sich in Böllen tatsächlich zu einem Teil als Wandel vollzogen. Das muss anerkannt werden. Dass dennoch von einigen wider besseres mögliches Wissen und gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit votiert wurde, stimmt bedenklich. Diese Gemeinderäte sollten sich daran erinnern, von wem sie gewählt wurden. Denn hier geht es nicht um deren persönliche Präferenzen, sondern genau um das, wofür das Wort Gemeindevertreter auch steht: Vertreter aller Bürger der Gemeinde, deren Mehrheit sich mit 58 Prozent gegen Windkraft klar artikuliert hat. Nicht jedoch Interessenvertreter begünstigter Unternehmen wie EWS.
Um noch einmal auf die Trickserei und die vermeintlich zufällige Terminverschiebung zurückzukommen: Sie stellte die Antragsteller vor eine kleine Herausforderung. Denn am Mittag des folgenden Tages war aufgrund der sich dem Ende nähernden Frist die absolute „Deadline“ zur Abgabe eines erneuten Bürgerbegehrens erreicht.
Zur Beruhigung der einen und wohl gleichermaßen zur Beunruhigung der anderen: Es konnte rechtzeitig abgegeben werden. Noch in der Nacht gab es viele recht gallige aber sehr aufgeweckte und hellwache Bürger im „gallischen Dorf“, die ihre Zustimmung gaben. Das Tauziehen in Böllen – so oder so – wird weitergehen.
Admin - 18:00:57 @