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Präsentation von Klaus Hellmuth Richardt vom 21.04.2022 in Neuenweg



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Windkraft-MBlackout-SWG23042022.pdf (3.44MB)
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15.07.2018

Böllen – der Basta-Bürgermeister und sein Gemeinderat - Tauziehen auf niedrigem Niveau

Demokratie im Rückwärtsgang  -  Fragwürdiger EWS/ENERCON-Vertrag höher zu bewerten als Artikel 2 des Grundgesetzes?

Jede Demokratie lebt auch von der Opposition. Und die ist nach demokratischem Verständnis  in der Minderheit. Sie muss  angehört werden und die regierende Mehrheit sollte ihre Meinung respektieren, um somit einen gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen.

Soweit so gut.

Dass es allerdings auch Verfechter von Demokratie im Rückwärtsgang gibt, mussten die anwesenden Bürger/innen und Besucher/innen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Böllen, Baden-Württembergs kleinster Gemeinde, am 12. Juli 2018 erleben. Dort wurde die Demokratie auf sehr simple (Denk)Weise einfach einmal auf den Kopf gestellt. Auch wenn dies den dortigen Bürgermeister Bruno Kiefer und einen Teil seines Gemeinderats nicht sonderlich zu beunruhigen schien.

Was also war der Hintergrund für diese Brachial-Akrobatik, mit der mal eben das Vertrauen der betroffenen Bürger/innen in die Politik nahezu vollends zu Bruch ging?

Es ging um das Bürgerbegehren, mit dem ursprünglich bereits vor einem Monat nahezu zwei Drittel aller Einwohner gegen den Bau von Windkraftanlagen votiert hatten.

Am 14. Juni nämlich, erfolgte nach dem zweifelhaften Auftritt des Freiburger Rechtsanwalts Schöneweiß eine erste derbe Ernüchterung, als die durch den Anwalt in sehr einseitiger Weise „aufgeklärten“ Gemeinderäte dann wider erwarten gegen das damals eingebrachte Bürgerbegehren stimmten.

Denn, so hieß es damals, das Begehren sei „gegen ein rechtswidriges Ziel“ gerichtet gewesen. Gemeint war damit der vom Bürgermeister am 1. März des Jahres unterschriebene Vertrag, den dieser nach Gemeinderatsbeschluss mit dem „Öko“-Strom Vermarkter  Elektrische Werke Schönau (EWS) und dem Windkraftwerk-Hersteller ENERCON im Namen der Gemeinde geschlossen hatte. Bereits damals war es zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen, die jedoch ohne Wirkung auf Bürgermeister und Gemeinderat blieben. Auch, wenn bereits zu dem Zeitpunkt deutlich wurde, dass kaum jemand oder besser niemand in Böllen über wesentliche Fakten zur Windkraftplanung durch die EWS, schon gar nicht über die Risiken, die von Windkraftanlagen ausgehen, informiert worden war.

Somit führten der Bürgermeister und sein Gemeinderat vor dem am 12. Juli erneut zu entscheidenden Bürgerbegehren bereits mit zwei Runden Vorsprung.

Nun wurden auch damals schon Stimmen laut, dass die Kündigung eines Vertrages doch erst einmal in sich gar nicht rechtswidrig sein kann. So etwas kommt ja schließlich landauf, landab in besten Kreisen, wie auch bei Vertragswechseln im Sport, im Fußball alle naslang vor. Von Rechtswidrigkeit wird da gemeinhin nicht gesprochen. Vielmehr setzt man sich – manchmal zähneknirschend, vielfach aber auch nicht – zusammen, diskutiert heftig oder weniger heftig, manchmal mit, manchmal ohne Schiedsgericht. Am Ende steht dann entweder ein Auflösungsvertrag, manchmal ein neuer Vertrag, oder man geht auseinander und alles ist erledigt.

Nicht so ist es jedoch, wenn oben besagte Kreise an einem Vertrag, bei dem es um Windkraftwerke im Wald geht, beteiligt sind. Da, so scheint es, denkt erst einmal niemand an mögliche Ausstiegsklauseln und  -szenarien. Weder der Herr Rechtsanwalt, noch die beteiligten Bürgermeister und schon gar nicht EWS. Warum sollten sie auch, wo es ihnen nach vielfachem Bekunden gar nicht ums Geld geht. Also sollte ein Ausstieg aus dem gemeinsamen Vertrag doch gar nicht so schwer sein. Zumindest könnte man das glauben, weil es ja nun einmal, aber immer wieder gebetsmühlenartig dahergesagt, nicht ums Geld geht.

Wenn da nicht dieses vom Rechtsanwalt so gern benutzte Wort „Regress“ wäre. Sollte es also doch etwa ums Geld gehen? Man weiß es nicht. Vielleicht ist es am Ende ja auch nur das, was bei EWS „Ausschüttung“ genannt wird. Für deren Genossen versteht sich. Vielleicht auch um das Honorar des Rechtsanwalts, das, wie wir jetzt nach den Anfängen der Offenlegung aus der Gemeindeverwaltung des Kleinen Wiesentals erfahren, von den EWS bezahlt wurde. Auch, oder besser: obwohl, der Herr Rechtsanwalt die Gemeinde beraten hat (oder noch berät?) bei der Wahrnehmung ihrer Interessen – auch gegenüber EWS, die aber, wie gesagt, den Herrn Rechtsanwalt bezahlen.

Soll verstehen, wer will! Auch wenn´s, wie man so gerne und immer wieder beteuert, gar nicht ums Geld geht. Der „Regress“, zu dem man sich auf Nachfrage bei EWS noch gar keine Gedanken gemacht hatte, steht bedrohlich im Raum. Und da lässt man ihn auch gerne stehen, denn da steht er gut, wenn man die Argumentation von EWS, Bürgermeistern und Rechtsanwalt richtig versteht. Und wohl auch nach dem Verständnis der Gemeinderäte, denn sie sorgen sich über den Finanzhaushalt.  Da sollte doch jeder verstehen, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bürger/innen nur Teil der  Komfortausstattung sein können. Soll doch bitte jeder selbst sehen, wie er/sie das hinkriegt.

Wenn es da nicht die angekündigte reale Bedrohung durch die Windkraftwerke vor der Haustür gäbe.

Und da wird es ernst, denn mit denen hört jeder Spaß auf. Auch wenn es auf Seiten der Betreiber bei den Referenzertragsmodellen, den Ausfallvergütungen und anderen schönen Nutzbarmachungen, die aus dem Erneuerbare Energien Gesetz resultieren, feuchte Augen gibt. Und wenn dann noch ein Rechtsanwalt und, wie es scheint, auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Lörrach eine vermeintliche Vertragstreue faktisch über das Grundgesetz stellt, ein Gesetz, das die Grundrechte des Individuums regelt, und das in Artikel 2, Absatz 2 klar und deutlich sagt, dass  „Jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat“, dann geht es ins Eingemachte. Weder die Bezugnahme auf ein lobbyistisch gestricktes EEG, ein Baugesetzbuch oder die Miss-Interpretation der Gemeindeordnung dürfen vor das Grundgesetz gestellt werden.

Die eher hahnebüchene Behauptung, das Bürgerbegehren sei auf ein „rechtswidriges Ziel gerichtet“, ist da wohl mehr eine Fehlformulierung der Technokraten der Jurisprudenz. Als „rechtswidrig“ sollte wohl unzweideutig von Seiten der Staatsrepräsentanten erkannt und bezeichnet werden, was imstande ist, den Sinn und Inhalt von Artikel 2 des Grundgesetzes in Frage zu stellen. Nicht jedoch die Kündigung eines Vertrages, die in sich überhaupt nicht rechtswidrig sein kann. Ungeachtet des Zustandekommens dieses Vertrages, um den es da eigentlich geht. Über das auch noch zu reden sein wird.

Das neuerliche Ereignis von Böllen bildet da nur eine kleine Etappe. Die überwiegende Mehrheit der dortigen Bevölkerung ist sich dessen bewusst. Gemeinderat, Bürgermeister und EWS vermutlich auch. Denn das Tauziehen gehört in der kleinsten Gemeinde des Landes zur Kultur.

Admin - 13:10:57 @