Südschwarzwald  Vernunftkraft
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Präsentation von Klaus Hellmuth Richardt vom 21.04.2022 in Neuenweg



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Windkraft-MBlackout-SWG23042022.pdf (3.44MB)
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02.05.2018

Pulsierender Infraschall durch Windkraftanlagen – der millionenfache Feldversuch am Menschen

Der Nachtrag zum Vortrag von Prof. Dr. Werner Roos vom 27.04.2018 in Gresgen

Auszüge aus dem Kapitel zum Thema „Infraschall aus Windenergieanlagen“  
(in:  
Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik , Bundesinitiative Vernunftkraft)

Welchen Schall emittieren Windkraftanlagen ?
1. Hörbarer Schall entsteht beim Durchschneiden der Luft durch die Rotorflügel (bei aktuellen Anlagen erreichen die Rotorspitzen 300 - 400 km/h) und als Maschinen­geräusch der Turbine. Vor diesen Wirkungen soll der Mensch durch die Vorschriften der TA Lärm geschützt werden, welche für Wohngebiete Grenzwerte des Schalldrucks von 35 dB (nachts) und 50 dB (tags) festlegen. Der wahrnehmbare Lärm von WEA kann durch technische Maßnahmen reduziert werden, etwa durch eine optimale Einstellung der Turbine und der Rotorflügel, oder (notfalls) durch bauliche Maßnahmen gedämmt werden (Mauer, Dach, Fenster etc.).

2. Problematischer ist eine unhörbare Komponente der Emission von WEA: Wenn ein Rotorflügel den Mast passiert, entsteht durch Kompression der Luft ein Druckstoß. Der Betrieb einer WEA erzeugt deshalb periodische Pulse mit Frequenzen unterhalb von 8 Hertz und Wellenlängen von ca. 50 - 300 m. Sie gehören zum Infraschall, einem Frequenzbereich, der nicht gehört und daher zunächst nicht als Gefahr bewertet wird. Infraschall gelangt jedoch auf verschiedenen Wegen ins Gehirn und wirkt dort auf Funktionen unseres Unterbewussstseins (s.u.). Für Infraschall gibt es deshalb keine am Hören orientierte Wahrnehmungsschwelle, ebensowenig wie einen Gewöhnungs-Effekt. Wegen der großen Wellenlängen ist Infraschall praktisch nicht dämmbar. Infraschall wird nicht nur durch Luft, sondern auch im Untergrund über große Entfernungen transportiert. Er kann dann in weit entfernten Gebäuden als sog. Körperschall auftreten, wobei er u.U. den luftgeleiteten Infraschall verstärkt. Deshalb gilt z.B. für Erdbeben-Messstationen ein Mindestabstand zu WEA von meist 10 km.
 
Was verändert Infraschall in unserem Gehirn ?
Infraschall bewirkt Schwingungen größerer Bereiche des Innenohrs und des Gleichgewichtsorgans, wird aber nicht in die für das Bewusstsein relevanten Zentren geleitet. Seit kurzem ist bekannt, dass Infraschall-Signale unterhalb der Hörschwelle innerhalb weniger Minuten drei Regionen des Gehirns aktivieren (1). Dazu gehören Bereiche, die für die Kontrolle von Konflikten, die Steuerung autonomer Funktionen (Herzschlag, Atemfrequenz, Blutdruck etc.) und die Verarbeitung von Emotionen bekannt sind. Alle drei Regionen reagieren zwar auf Intensitäten unterhalb der Hörschwelle, nicht aber auf hörbare Signale. Damit werden die bekannten Stress-Befunde an Infraschall-Geschädigten auf der Ebene der Gehirnaktivität bestätigt (s.u.).
 
Infraschall als Gesundheitsrisiko
Infraschall im weitesten Sinne (Frequenzbereich unter 16 Hertz) ist ein normaler Bestandteil unserer Umwelt und wird oft zusammen mit niederfrequentem Hörschall emittiert. Er entsteht z.B. durch die Meeresbrandung, den Wind in einer Gras- oder Waldlandschaft, auch im Strassenverkehr und in mancher Haushaltsmaschine. Die meisten dieser Emissionen sind nach heutigem Wissen ungefährlich, solange sie als niederfrequentes Rauschen auftreten. Der Infraschall aus WEA unterscheidet sich davon erheblich, da er in Form rhythmischer Pulse ausgesandt wird (s.o.). Dieser gepulste Infraschall (meist unter 6 Hertz) löst bei empfindlichen Menschen erhebliche Gesundheitsstörungen aus. Die primäre Wirkung (meist beschrieben nach mehrtägiger Exposition) besteht in:
-  Schlafstörungen
-  verminderter Atemfrequenz
-  Angst- und Schwindelanfällen
begleitet von Änderungen der Gehirnströme im EEG
Bei weiterer Einwirkung (einige Wochen) entsteht im Gehirn eine permanente Alarmsituation, die als Anstieg des Stresshormons Cortisol nachgewiesen werden kann. Sie führt zu:
-[font=Times New Roman]          [/font] psychischer Labilität
-[font=Times New Roman]          [/font] verminderter Sauerstoffversorgung und Anpassungsfähigkeit des Herzens
-[font=Times New Roman]          [/font] Blutdruckanstieg und
-[font=Times New Roman]          [/font]erhöhtem Risiko von Herzinfarkten.
Eine Übersicht in Deutsch bietet z.B. Dr. B. Voigt (3).
 
Stellungnahmen von Medizinern und Betroffenen
Die genannten Wirkungen sind durch eine Vielzahl von Betroffenen belegt und wurden von Ärzten aus verschiedenen Ländern und Standorten erhoben Ca. 15 % - 30 % der untersuchten exponierten Personen zeigten derartige Symptome. (Zum Vergleich: die Häufigkeit von Diabetes liegt bei ca 10 % und von Demenzerkrankungen bei ca 7 % der deutschen Gesamtbevölkerung.)
Die aktuellen Daten belegen ein konkretes Gesundheitsrisiko und begründen, dass Bürger vor dem Infraschall aus WEA geschützt werden müssen. Dies ist der Standpunkt unabhängiger Ärzte und Akustiker, namhafter Ärztevereinigungen und der WHO. Einschlägige Publikationen deutscher Ärzte stammen z.B. vom Ärzteforum Immissionsschutz aus Bad Orb (2), der Ärztekammer Niedersachsen (AEFIS) und zahlreichen Praxis-Ärzten
www.gegenwind-bad-orb.de/windkraft-fakten/gesundheitsgefahren/infraschall/
http://aefis.jimdo.com/aefis-aktiv/
Die Ärzte fordern zum Schutz exponierter Menschen einen Mindestabstand von WEA zu Wohnhäusern in der 10 fachen Anlagenhöhe (bei Gesundheitseinrichtungen in 15 facher Anlagenhöhe). Diese sogenannte 10xH - Regel wird in Bayern angewandt und gilt seit 2015 auch in Polen. In Großbritannien sind 3000 m, in den USA 2500 m Abstand vorgeschrieben. In Baden-Württemberg lehnt die Landesregierung die 10xH Regel vehement ab und hat einen Richtwert von 700 m für Wohngebiete (für Anwohner im Außenbereich 400 m !) vorgegeben (Windenergie-Erlass Baden-Württemberg). Gesundheitsschäden von Anwohnern werden damit in Kauf genommen (s.u.). Um die Wirkung des Infraschalls aus WEA tiefer zu verstehen, bedarf es weiterer gezielter Forschung. Es ist z.B. die Ursache für die individuell unterschiedliche Empfindlichkeit exponierter Personen zu klären. Unklar ist auch, ob die an Infraschall-exponierten Tieren vielfach beobachtete Neigung zu Früh- und Fehlgeburten auf den Menschen übertragen werden muss.

Es ist jedoch nicht zu verantworten, ein gesundheitliches Risko durch Infraschall aus WEA pauschal zu verneinen, weil noch Details unklar sind. (s.u.).
Infraschall und Energiepolitik - ein behördlicher Kampf gegen die Fakten
In der Bundesrepublik existieren derzeit ca. 1000 Bürgerinitiativen, deren Mitglieder sich gegen den aus ökologischen, gesundheitlichen und energiepolitischen Gründen unsinnigen Ausbau der Windenergie wehren. Sie haben sich auch mit dem Infraschall und seinen Wirkungen auseinandergesetzt.
www.vernunftkraft.de/Bundesinitiative/
www.windwahn.de
Von Bundesregierung und Landesregierungen und der von ihnen massiv subventionierten Windindustrie werden die Gesundheitsgefahren des Infraschalls aus WEA verharmlost oder ignoriert. Sie stützen sich dabei auf Landesuntersuchungsämter, deren Messungen hinter den international führenden Standards beim Nachweis von Infraschall zurückbleiben. So werden z.B.die Bestimmungen der TA Lärm weiterhin angewandt, obwohl deren Messbereich nur bis 8 Hz reicht und eine große Zahl von Änderungsanträgen vorliegt. Ein Beispiel für behördliche Insuffizienz bei der Erfassung der Gefahren von Infraschall ist die Publikation des “Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg” (LUBW) vom Februar 2016
www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/257896/
Diese Studie kommt - wie ähnliche, regierungsnahe “Faktenpapiere” vor ihr - zum Schluss, dass bereits in 300 m Abstand der Infraschall aus einer WEA deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt und in 700 m Abstand kein Infraschall mehr nachweisbar sei. Diese Aussagen sind durch internationale und Arbeiten deutscher Wissenschaftler klar widerlegt: wie oben erklärt, lassen sich heute bereits Gehirnbereiche identifizieren, die durch Infraschall unterhalb der Hörschwelle aktiviert werden. Die Reichweite von luftgetragenem Infraschall wurde durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf bis zu 11 km (!) bestimmt, in 10 facher Anlagenhöhe traten noch Intensitäten nahe 70 dB (!) auf (4). Auch Nicht-Fachleute erkennen bei genauem Hinsehen, dass in der LUBW-Studie sachlich unzureichende Messungen zur Beruhigung von bedrohten Bürgern benutzt werden. So wird z.B. keine Messung in Gebäuden durchgeführt (dort ist Infraschall oft sogar stärker wirksam als im Freien, s.o.). Trotz dieser eklatanten Fehlleistungen dient die LUBW-Studie für Gerichte, Politiker und Windindustrie noch immer als eine offizielle Faktenbasis. Angesichts der Tendenz zur Errichtung immer größerer Windanlagen wird es höchste Zeit, dass die Gesundheitsgefahr durch gepulsten Infraschall aus WEA korrekt dokumentiert und das Verfassungsgut Gesundheit ausreichend davor geschützt wird.
http://www.vernunftkraft.de/realismus-reicht/

Referenzen:
(1) Weichenberger M, Bauer M, Kühler R, Hensel J, Forlim CG, Ihlenfeld A, et al. (2017) Altered cortical and subcortical connectivity due to infrasound administered near the hearing threshold Evidence from fMRI. PLoS ONE 12(4): e0174420.

(2) Ärzteforum Imissionsschutz Bad Orb: Windenergie und Abstandsregelungen, Abstand von Windenergie – eine wissenschaftsbasierte Empfehlung,
Bad Orb, 15.12.2014
AEFIS: Ärzte für Immisionsschutz.
Positionspapier zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Ärztekammer Niedersachsen, 24.2.2015 (inklusive Brief an MP Seehofer).

(3) Dr. B. Voigt, Die Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens durch die Immissionen von Windkraftanlagen, Gaggenau 2015.

(4) Lars Ceranna, Gernot Hartmann, Manfred Henger,  Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen – Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover
(2017), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Referat B3.11, Seismologie, Stilleweg 2, 30655 Hannover.

Admin - 14:17:00 @ Information