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Präsentation von Klaus Hellmuth Richardt vom 21.04.2022 in Neuenweg



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Windkraft-MBlackout-SWG23042022.pdf (3.44MB)
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23.04.2018

Ist das Recht? - Ist das Ordnung? - Ist das Demokratie?

Vor den am 23.04.2018 in Zell stattgefundenen und am 25.04.2018 in Tegernau stattfindenden Gemeinderatssitzungen wurden wir vielfach zu den von der Kommunalaufsicht des Landkreises Lörrach aufgehobenen Gemeinderatsbeschlüssen angesprochen. Daher ist es uns wichtig, Stellung zu beziehen zu den erfolgten Verlautbarungen aller Beteiligten, zu denen, neben den Bürgermeistern, auch der Rechtsberater der beiden Bürgermeister, Rechtsanwalt Schöneweis, gehört.
 
Mit einer gehörigen Portion Chutzpe wird unisono in Abrede gestellt, dass sich aufgrund der Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse etwas an der Rechtsgültigkeit der Verträge mit dem Unternehmen EWS ändern würde.

Diese apodiktische Lesart aus den Häusern in Zell und Tegernau erscheint ein wenig sportlich und die, trotz der Bitte um Offenlegung der Vorgänge und Verträge, nicht gerade aufgeklärten Bürger/innen dürften sich weiterhin fragen, woher die beiden Rathaus-Oberen ihre Weisheit und Sicherheit zu einer solchen Aussage beziehen.
 
Denn für eine Verpachtung der Flächen an EWS bedurfte es der Beschlüsse durch den Gemeinderat. Und dieser hätte, wäre alles nach Gesetz und Ordnung gegangen, durch den Verwaltungsleiter, also den Bürgermeister,  über eben diesen geordneten Ablauf informiert und versichert werden müssen. Wie weit er – der jeweilige Bürgermeister – dies auch getan hat, ist zumindest der Öffentlichkeit immer noch nicht bekannt. Möglicherweise ja auch nicht den Gemeinderäten selbst, denen vielleicht ihr eigener Handlungsrahmen nicht gegenwärtig war und die somit mehr oder weniger unwissend in eine solche Situation hineingeraten sind – oder vielleicht gezogen wurden?
 
Ein solcher Vorgang unterlag dem Verwaltungsrecht. Und dem wurde nachweislich durch die Verwaltung beider Gemeinden – veranlasst oder nicht veranlasst , durch wen auch immer  - nicht entsprochen. Die Verantwortung hierfür liegt jedoch im Einzelfall bei der Kommunalführung. Und dieser steht der Bürgermeister vor.
 
Zivilrechtlich, und auf eben dieses Zivilrecht beziehen sich möglicherweise auch die Äußerungen aus den Rathäusern, gibt es einen Vertrag. Aber hätte dieser Vertrag geschlossen werden dürfen? Die Antwort dürfte ein klares Nein sein. Genau dies ist jedoch die nicht zu leugnende Wahrheit, die sich aus dem Veto der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Lörrach eindeutig lesen lässt. Trotz aller jetzt im Nachhinein fadenscheinigen Deutungen und Erklärungen.
 
 
Denn faktisch und auch juristisch verhält es sich so, dass hier etwas verpachtet wurde, das nicht verpachtet werden durfte. Und somit müsste, dem Zivilrecht unseres Landes folgend, die Unterzeichnung des Vertrages mit EWS durch die Beteiligten auch schlicht und ergreifend rechtsungültig  und damit rechtsunwirksam sein. Und die Vermutung, dass dem Vertragspartner EWS, der in enger Zusammenarbeit mit den beiden Rathäusern die Gestaltung des Flächennutzungsplans erarbeitet hat, bekannt war, dass bestimmte Ordnungskriterien und  –vorgänge zwingend hätten erfüllt sein müssen, liegt ebenso nahe.
 
Recht kann nur Recht sein. Billig, so wie jetzt damit augenscheinlich umgegangen wird, sollte es nicht sein.
 
Insofern sollten sich alle Beteiligten, vor allem die Gemeinderäte beider Kommunen, darüber im Klaren sein, dass das juristische Eis sehr dünn sein könnte, auf dem die beiden Rathaus-Oberen jetzt so vermeintlich gelassen auftreten. Und gerade sie sollten sich die Frage stellen, ob sie nicht ihren klar vorgegebenen Handlungsrahmen mit wenigen Tausend Euro bei weitem überschritten haben. Insbesondere dann, wenn sich endgültig herausstellen sollte, dass Sie rechtswidrig getroffene Verträge unterschrieben haben, die damit auch rechtsunwirksam wären.
 
Daran wird auch die gegenüber dem Gremium abgegebene ein wenig allzu politisch eingefärbte Einschätzung des Rechtsbeistandes Schöneweis kaum etwas ändern können. Auch wenn dieser, mit der Ausnahme des Gemeinderats Hubert Sprich, damit so ganz dem Geschmack der Abgeordneten entsprach. Die brachten es sogar noch auf den Punkt, denn warum, so die geäußerte Logik, sollen wir heute anders abstimmen, wo wir doch mit dem Wissensstand von damals abgestimmt haben. Auch, wenn wir es inzwischen besser wissen können - wenn wir es denn nur wollten.
 
Auf gleicher Ebene scheint das Gedankengebilde des Herrn Rechtsanwalt aufgebaut zu sein. Die an ihn gestellte Frage nach der Höhe eines möglichen Regresses stellt sich nach dessen Worten nicht. Auch, wenn sie nachgerade an ihn gestellt wurde. Und so stellt sich eine weitere Frage: Warum bedienen sich die Gemeinden eines politisch argumentierenden Rechtsanwalts, der nicht bereit ist, rechtlich bedeutsame Fragen zu beantworten, die allerdings erheblich für den Entscheidungsprozess sind?
 
Schamlose Ignoranz, Arroganz und Respektlosigkeit gegenüber einer mittlerweile um ein vielfaches aufgeklärteren Öffentlichkeit lässt sich nicht deutlicher zum Ausdruck bringen. Denn man darf wohl unterstellen, dass auch die Zeller Gemeinderäte zwischenzeitlich dazugelernt haben. Mehr als ausreichend objektive Informationen sind Ihnen jedenfalls zugeleitet worden.
 
Der von SPD-Seite in Zell so gern gebrauchte Hinweis auf Recht und Gesetz erinnert an das “politisch gewollte” Durchwinken der Atomkraftwerke in den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Das Ergebnis der politischen Verantwortungslosigkeit jener Jahre ist bekannt. Diejenigen, die dies herbeigeführt haben, können weder juristisch, und inzwischen aus biologischen Gründen leider nicht einmal mehr moralisch zur Verantwortung gezogen werden.
 
Im Falle der mit Hochgeschwindigkeit einhergehenden Zerstörung unseres Lebenraumes und der Natur, der immensen Gesundheitsgefährdung durch die zigtausendfache massive Verspargelung und Industrialisierung von Landschaften mit Windkraft-Anlagen wird das anders aussehen. Die heutigen Politiker und Abgeordneten, die in der Lage wären, ihren Kopf und ihr Gewissen zu aktivieren, werden sich fragen lassen und dafür rechtfertigen müssen, weshalb sie ein ganzes Land unter die Räder gebracht haben. Willfährigkeit und die Moralkeule der angeblichen Weltenrettung werden dabei keine Argumente sein können.

Wer oder was veranlasst die Verantwortlichen im Zeller Rathaus - so scheint es, denn alle rationalen Argumente widersprechen einem Wind-Industriepark auf dem Zeller Blauen - dem Windkraft-Profiteur EWS den Weg zur Abschöpfung von viel Geld im Rahmen des EEG zu ebnen, indem man sich erneut vor deren Karren spannen lässt? Mit einer die Interessen von EWS beschönigenden Öffentlichkeitsarbeit, die eben nicht aufklärt, sondern mit durchsichtigen und nicht objektiven Argumenten versuchen Gemeindeverwaltung und das profitorientierte Unternehmen Hand in Hand sich gegenüber den Bürger/Innen zu legitimieren und den Schein - angeblicher - Offenheit  zu wahren.
 
Demokratie sieht anders aus. Zumindest der Herr Palme und eine etwas übermotivierte Abgeordnete aus den Reihen der Freien Wähler besitzen hinsichtlich der Optimierung ihres diesbezüglichen Verständnisses noch ein wenig Spielraum nach oben. Denn es ist weder ein Zeichen von Stärke oder politischer Befähigung, Kritiker mit begründeten Argumenten zu den Abständen der WKA zu Wohngebäuden als Verhinderer darzustellen und Windkraftgegnern, gerade nachdem man Fragen an sie gerichtet hat, lautstark das Wort abzuschneiden  -  von gutem Benehmen ebenso wenig.

Admin - 15:42:14 @