Südschwarzwald  Vernunftkraft
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Präsentation von Klaus Hellmuth Richardt vom 21.04.2022 in Neuenweg



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Windkraft-MBlackout-SWG23042022.pdf (3.44MB)
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09.06.2018

Keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten festgestellt

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat in den Vorermittlungen zu keinen Anhaltspunkten einer strafbaren Handlung bei der Planung zur Erstellung des Teilflächennutzungsplans zur Aufstellung von Windkraftanlagen auf dem Höhenzug des Zeller Blauen geführt.

Die Nachricht erfolgt nicht gänzlich unerwartet, folgt die Entscheidung doch der Praxis einer Vielzahl von in Deutschland stattgefundenen Verfahren bei Windkraftanlagen, die die Vorgehensweise von Behörden und Amtsträgern kritisieren. Wie weit diese Entscheidung Bestand haben wird, werden die weiteren Bemühungen von Einzelpersonen und auch der Bürgerinitiative SchwarzwaldGegenwind zeigen.

Ziel ist es, Licht ins Dunkel der seit 2011 bestehenden Planungen und Verträge mit dem Schönauer Unternehmen EWS zur Aufstellung von Windkraftanlagen auf dem gesamten Höhenzug des Zeller Blauen zu bringen.

Den hierzu an die Gemeindeverwaltungen im Kleinen Wiesental und Zell gerichteten Anträgen mehrerer Bürger auf Offenlegung, die im April 2018 erfolgte, wurde bislang noch nicht entsprochen. Üblich und vom Gesetzgeber vorgeschrieben, hätten die Antworten innerhalb einer Bearbeitungszeit von einem Monat spätestens vorliegen müssen.

Die Verwaltungen begründen die Verzögerung mit der Vielzahl der angeführten Einzelpunkte der angeforderten Offenlegung. Dies mag erklärend sein, begründend ist es keineswegs, zumal bei jeder ordnungsgemäßen Dokumentation der Zugriff sofort möglich sein sollte. Die Gemeinden werden ihre Gründe für die hier andauernde Verzögerung haben. Bislang wird sowohl von EWS, wie auch von den Gemeindeverwaltungen im Kleinen Wiesental und Zell die Offenlegung der Verträge unter Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse der EWS trotz bestehender Gesetzeslage verweigert.

Ein weiterer substanzieller Hinweis, dass die von den Bürgermeistern der beiden Gemeinden, Palme und Schönbett, geforderte und angekündigte Transparenz, wie auch die sogenannten Informationsveranstaltungen der EWS in keinster Weise ihrem Anspruch gerecht wurden.

Erst nach eingehender detaillierter Einsicht in die Vorgänge wird ein Zwischenfazit möglich sein, wie alle rechtlich relevanten Aspekte zu beurteilen sind.

Admin - 07:47:09 @