09.06.2018

Keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten festgestellt

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat in den Vorermittlungen zu keinen Anhaltspunkten einer strafbaren Handlung bei der Planung zur Erstellung des Teilflächennutzungsplans zur Aufstellung von Windkraftanlagen auf dem Höhenzug des Zeller Blauen geführt.

Die Nachricht erfolgt nicht gänzlich unerwartet, folgt die Entscheidung doch der Praxis einer Vielzahl von in Deutschland stattgefundenen Verfahren bei Windkraftanlagen, die die Vorgehensweise von Behörden und Amtsträgern kritisieren. Wie weit diese Entscheidung Bestand haben wird, werden die weiteren Bemühungen von Einzelpersonen und auch der Bürgerinitiative SchwarzwaldGegenwind zeigen. [Mehr lesen…]

Admin - 07:47:09 @